Der Beruf der Podologin zählt zu den staatlich anerkannten Heilberufen und ist im Vorfeld
des Arztes angesiedelt.
Die Podologin führt unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse am Fuß
selbstständige, fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch.
Sie erkennt pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern.
- Diabetes: Ein spezielles Aufgabengebiet ist die Versorgung von sog. diabetischen Füßen, also Fußproblemen, die durch
die Diabeteserkrankung entstehen und besonderer Fürsorge bedürfen.
Für Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom
besteht die Möglichkeit, die medizinische Fußbehandlung vom behandelnden Arzt über die Heilmittelverordnung Nr. 13
verordnet zu bekommen.
- Risikopatienten: Auch andere Risikopatienten mit Blutrankungen oder Rheuma-erkrankungen behandelt die Podologin in ihrem Zuständigkeitsbereich
fachgerecht.
- Medizinische Fußbehandlung: Fußbehandlung auch bei Fußproblemen wie z.B.: Hornschielen, Hühneraugen, Warzen
und eingewachsenen Nägeln.